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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ad2.0 Internet GmbH

  1. Anwendungsbereich, ausschließliche Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen

1.1 Die Ad2.0 Internet GmbH ist eine Werbeagentur mit Sitz in Hamburg, die auf digitales Dialogmarketing für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert ist und zu deren Leistungsumfang insbesondere Advertorials, Unternehmensvideos, E-Mail-Marketing, Social-Media- und Online-PR gehört.

1.2 Das Angebot der Ad2.0 Internet GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Ad2.0 Internet GmbH erbringt keine Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Ad2.0 Internet GmbH und ihren Kunden. Die AGB werden von Ihnen in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Ihren etwaigen AGB wird hiermit widersprochen.

1.4 Soweit die Ad2.0 Internet GmbH diese AGB aktualisiert, wird sie den Kunden unverzüglich über die neue Fassung informieren. Die neuen AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen zugestimmt hat oder den AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Aktualisierung widerspricht.

  1. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag kommt mit der Annahme eines Angebotes zustande. Die Ad2.0 Internet GmbH ist an ein Angebot, das Sie einem Kunden unterbreitet, vier Wochen gebunden, sofern nicht im Angebot etwas anderes festgelegt ist.

2.2 Ein Angebot der Ad 2.0 Internet GmbH wird von einem Kunden bzw. seinem Erfüllungsgehilfen angenommen durch

  • a) schriftliche (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder mündliche Bestätigung
  • b) konkludente Handlungen (z.B. durch die Bereitstellung von Informationen, die die Ad2.0 Internet GmbH für die Ausführung eines Auftrages benötigt: wie z.B. Keywords, Bildmaterial oder E-Mail-Adressen)
  • c) Inanspruchnahme bzw. Entgegennahme von Leistungen.

  1. Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung

3.1 Die Einzelheiten der Leistungserbringung durch die Ad2.0 Internet GmbH werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung festgelegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2 Soweit die Ad2.0 Internet GmbH dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung Entwürfe zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit übermittelt, gelten die Entwürfe als genehmigt, wenn die Ad2.0 Internet GmbH innerhalb von 14 Tagen keine Korrekturaufforderung des Kunden erhält. Korrekturen und Änderungswünsche sind der Ad2.0 Internet GmbH  schriftlich oder – sofern bereitgestellt – über den Kundenbereich auf der Webseite der Ad2.0 Internet GmbH mitzuteilen.

3.3 Möchte ein Kunde den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ändern, so muss er seinen Änderungswunsch der Ad2.0 Internet GmbH schriftlich mitteilen. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Ad2.0 Internet GmbH dem Kunden in einem separaten Angebot den zusätzlichen Aufwand zur Berücksichtigung des Änderungswunsches darstellen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten mitteilen. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Versendung des Angebotes annehmen. Ohne das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Leistungen, Fristen und Vergütungssätzen.

3.4 Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen auf den Webseiten, Social-Media-Auftritten oder sonstigen Werbematerialien der Ad2.0 Internet GmbH verstehen sich nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind. Die Ad2.0 Internet GmbH schuldet– sofern nicht anderweitig vereinbart – hinsichtlich der erbrachten Werbeleistungen keinen Werbeerfolg, d.h. insbesondere keine bestimmte Öffnungsrate, Conversionsrate, Besucherzahl, Traffic, Positionierung in den Suchergebnissen von externen Internet-Suchmaschinenanbietern, usw.

3.5 Die Ad2.0 Internet GmbH ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistungserbringung der Hilfe von Subunternehmern zu bedienen.

  1. Besondere Bestimmungen für bestimmte Leistungen

4.1 Advertorials

4.1.1 Zu den angebotenen Werbeleistungen der Ad2.0 Internet GmbH gehören Advertorials. Bei Advertorials handelt es sich um werbliche Textbeiträge, die auf Internetseiten etablierter Medienunternehmen (Publisher) als Werbung gekennzeichnet in einem redaktionellen Umfeld präsentiert werden.

4.1.2 Die Ad2.0 Internet GmbH stellt dem Kunden nach Vertragsschluss einen Zugang zum Kundenbereich auf der Webseite der Ad2.0 Internet GmbH (Kundenbereich) zur Verfügung. Über den Kundenbereich hat der Kunde unter anderem die Möglichkeit, mit der Ad2.0 Internet GmbH zu kommunizieren, sowie Informationen und Daten zu übermitteln.

4.1.3 Die Erstellung und Veröffentlichung von Advertorials erfolgt auf der Grundlage von Schlüsselbegriffen (Keywords), sowie von Wünschen, Hinweisen und Zielen des Kunden, die dieser in einem Dokument festzuhalten hat (Briefing). Die Keywords werden für die bedarfsgerechte Platzierung der Advertorials im redaktionellen Umfeld der Publisher benötigt. Das Briefing ist zur Erstellung des Advertorials nach den Vorstellungen des Kunden erforderlich. Der Kunde ist spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss zur Festlegung gewünschter Keywords und zur Übermittlung des Briefings über den Kundenbereich auf der Webseite der Ad2.0 Internet GmbH verpflichtet.

4.1.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Veröffentlichung des Advertorials auf einer bestimmten Internetseite und/oder bei einem bestimmten Publisher der Ad2.0 Internet GmbH. Sollte eine Veröffentlichung auf der, im Angebot und/oder auf der Auftragsbestätigung benannten Internetseite eines Publishers nicht möglich sein, erfolgt die Veröffentlichung des Advertorials nach vorheriger Absprache zwischen dem Kunden und der Ad2.0 Internet GmbH auf einer anderen Internetseite des gleichen oder eines anderen Publishers mit einer vergleichbaren Zielgruppe und Reichweite.

4.1.5 Die von der Ad2.0 Internet GmbH erstellten Advertorials sind vor der Veröffentlichung auf der Internetseite eines Publishers vom Kunden gem. Ziffer 10 dieser AGB abzunehmen.

4.1.6 Mit einem Vertrag über Advertorials werden dem Kunden nur beschränkte Nutzungsrechte an den Textbeiträgen, Grafiken, Entwürfen oder sonstigen urheberrechtlich schutzfähigen Leistungen der Ad2.0 Internet GmbH eingeräumt, nämlich lediglich zur Nutzung der Advertorials im vertraglich vereinbarten Umfang. Soweit der Kunde die Einräumung von weiteren Nutzungsrechten wünscht, die über eine öffentliche Zugänglichmachung des Advertorials auf der Webseite des Publishers hinausgeht, bedarf es einer separaten Vereinbarung der Parteien. Insbesondere ist es dem Kunden ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der Ad2.0 Internet GmbH untersagt, Advertorials über weitere Werbeformate (z.B. „Sponsored Content“-Empfehlungen oder „Native Recommendation Ads“) auf Webseiten Dritter einzubinden bzw. einbinden zu lassen. Dies beinhaltet auch die Einbindung von Zusammenfassungen oder Ausschnitten, die mit einem Link versehen sind, der auf die Publisher-Internetseite mit den vereinbarungsgemäß veröffentlichten Advertorials verweist.

4.1.7 Es werden keine Advertorials veröffentlicht, die diskriminierende und die Menschenwürde verachtende Mitteilungen und Stellungnahmen von politischen Extremisten oder anderen Organisationen, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, ethisch und juristisch bedenkliche Mitteilungen, unseriöse Job-Angebote und unseriöse Geschäftsideen, Mitteilungen, die das Privatleben, Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzen, pornografische oder jugendgefährdende Mitteilungen, Darstellungen von Gewalt und Brutalität, gegen das Heilmittelwerbegesetz oder Diätverordnung verstoßende Werbung, Werbung für Tabak oder tabakhaltige Produkte, Werbung für Pornografie oder andere gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte enthalten. Zur Sicherstellung und Einhaltung dieser Vorgaben verbleibt das Letztentscheidungsrecht bei der Ad 2.0 Internet GmbH. Dieses gilt auch für bereits veröffentlichte Advertorials. Sollte die Ad 2.0 Internet GmbH ihr Letztentscheidungsrecht in Anspruch nehmen, obliegt ihr auch ein außerordentliches Kündigungsrecht für das bestehende Vertragsverhältnis. Nimmt die Ad 2.0 Internet GmbH Ihr außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch, kann der Kunde eine anteilige Rückerstattung der bereits gezahlten Keywordpauschalen für den Zeitraum verlangen, für den die Advertorials nicht mehr veröffentlicht sind. Weiterführende Rückerstattungen oder Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

4.2 Unternehmensvideos

4.2.1 Zu den angebotenen Werbeleistungen der Ad2.0 Internet GmbH gehören Unternehmens- und Produktvideos. Diese werden von der Ad2.0 Internet GmbH für den Kunden erstellt und im Rahmen eines ebenfalls gebuchten Advertorials gem. Ziffer 4.1 auf der Internetseite des jeweiligen Publishers präsentiert, auf Videoplattformen (z.B. Youtube, Vimeo, Clipfish) eingestellt und gehostet und/oder über die Social-Media-Kanäle der Ad2.0 Internet GmbH verbreitet.

4.2.2 Die Erstellung und Veröffentlichung von Unternehmensvideos im Internet erfolgt auf der Grundlage von Wünschen, Hinweisen und Zielen des Kunden. Diese kann der Kunde in einem Dokument (Briefing) festhalten und per Post, Fax oder E-Mail an die Ad2.0 Internet GmbH übermitteln. Den Parteien steht es jedoch frei, sich mündlich über die Einzelheiten (z.B. den Inhalten) des vertragsgegenständlichen Unternehmensvideos zu verständigen.

4.2.3 Die von der Ad2.0 Internet GmbH erstellten Unternehmensvideos sind von dem Kunden gem. Ziffer 10 dieser AGB abzunehmen.

  1. Mitwirkungspflichten

5.1 Der Kunde unterstützt die Ad2.0 Internet GmbH in erforderlichem Umfang bei der Leistungserbringung. Insbesondere hat der Kunde Beistellungen zu erbringen. Der vorstehende Begriff „Beistellungen“ meint dabei beispielsweise Informationen, Bildmaterial, Texte, Logos, Anzeigen, Banner, Keywords oder Schnittstellen, die erforderlich sind, damit die Ad2.0 Internet GmbH ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Ad2.0 Internet GmbH spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss sämtliche erforderliche Beistellungen zu übermitteln. Im Falle einer unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Übermittlung der erforderlichen Beistellungen ist die Ad2.0 Internet GmbH berechtigt, Schadensersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

5.3 Sind die Beistellungen nach einer von der Ad2.0 Internet GmbH durchzuführenden Prognose aufgrund der inhaltlichen und/oder technischen Gestaltung für die vertraglichen Leistungserbringung (Implementierung/ Versand) nicht oder nur eingeschränkt geeignet (z.B. aufgrund mangelnder Darstellbarkeit oder schlechter Performance/ Conversion), hat die Ad2.0 Internet GmbH das Recht, die übermittelten Beistellungen sowohl unter inhaltlichen als auch technischen Aspekten zu bearbeiten und Änderungen und Korrekturen vorzunehmen, soweit dies nach Ansicht der Ad2.0 Internet GmbH einer optimierten Darstellung bzw. einer optimierten Performance/ Conversion dient und dem Kunden zumutbar ist. Alternativ hat die Ad2.0 Internet GmbH das Recht, die übermittelten Beistellungen unter Angabe von Gründen zurückzuweisen. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen unter Berücksichtigung der von der Ad2.0 Internet GmbH genannten Zurückweisungsgründe neu gestaltete Beistellungen zur Verfügung zu stellen.

  1. Rechtswidrige und missbräuchliche Inhalte

6.1 Der Kunde gewährleistet, dass Beistellungen keine rechtswidrigen und/oder missbräuchlichen Inhalte enthalten. Er sichert weiterhin zu, Inhaber der erforderlichen Rechte an den Beistellungen zu sein (z.B. Marken- und Urheberrechte) und gewährleisten, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und mit den geltenden Gesetzen im Einklang stehen. Dem Kunden ist außerdem ausdrücklich untersagt, rechtswidrige und/oder missbräuchliche Inhalte über Dienste der Ad2.0 Internet GmbH (insbesondere auf Webseiten, Servern, Portalen der Ad2.0 Internet GmbH) zu veröffentlichen, zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen. Als rechtswidrig und/oder missbräuchlich werden diskriminierende und die Menschenwürde verachtende Mitteilungen und Stellungnahmen von politischen Extremisten oder anderen Organisationen, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, ethisch und juristisch bedenkliche Mitteilungen, unseriöse Job-Angebote und unseriöse Geschäftsideen, Mitteilungen, die das Privatleben, Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzen, pornografische oder jugendgefährdende Mitteilungen, Darstellungen von Gewalt und Brutalität, gegen das Heilmittelwerbegesetz oder Diätverordnung verstoßende Werbung, Werbung für Tabak oder tabakhaltige Produkte, Werbung für Pornografie oder andere gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte verstanden.

6.2 Die Ad2.0 Internet GmbH trifft keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der Inhalte des Kunden. Der Kunde ist allein für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Die Ad2.0 Internet GmbH ist berechtigt, die Leistungserbringung mit etwaig rechtswidrigen und/oder missbräuchlichen Inhalten abzulehnen oder diese sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren oder zu löschen. Dies gilt entsprechend für Verweise auf solche Inhalte auf Seiten Dritter.

6.3 Der Kunde stellt die Ad2.0 Internet GmbH bei Verstößen gegen Ziffern 6.1 von jeglicher Haftung frei und übernimmt im Falle einer juristischen Inanspruchnahme der Ad2.0 Internet GmbH die notwendig gewordenen Kosten der Rechtsverteidigung.

  1. Termine und Verzögerung der Leistungserbringung

7.1 Jegliche vereinbarten Termine sind grundsätzlich Plantermine. Verzugsbegründend sind diese Termine nur dann, wenn diese ausdrücklich als „fix“ vereinbart worden sind.

7.2 Zeichnet sich im Rahmen der Leistungserbringung ab, dass die Einhaltung von Terminen aus Gründen gefährdet ist, die von der Ad2.0 Internet GmbH zu vertreten sind, wird die Ad2.0 Internet GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren und Gründe sowie Dauer der Verzögerung erläutern.

7.3 Im Fall von Terminverzögerungen, die auf Gründen beruhen, die nicht von der Ad2.0 Internet GmbH zu vertreten sind, gelten Termine bzw. Liefer- und Leistungszeiten als verlängert und zwar um die Dauer der Verzögerung sowie um eine Anlaufzeit von 7 Tagen nach Ende der Verzögerung. Entsprechendes gilt bei Verzögerungen aufgrund qualitativer oder rechtlicher Mängel von Beistellungen sowie bei mangelnder bzw. nicht rechtzeitig erbrachter, jedoch etwaig vereinbarter sonstiger Mitwirkungsleistung.

  1. Laufzeit und Kündigung

8.1 Der Vertrag tritt zum vereinbarten Zeitpunkt in Kraft und endet nach dem von den Parteien vereinbarten Zeitraum. Davon abweichend werden Verträge über Advertorials oder Unternehmensvideos zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Fall einer Vertragsverlängerung ist vom Kunden eine zusätzliche Vergütung gem. Ziffer 9.1 zu entrichten.

8.2 Eine Kündigungserklärung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens.

  1. Vergütung und Zahlung

9.1 Die Vergütung der Ad2.0 Internet GmbH durch den Kunden richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen über Advertorials und Unternehmensvideos ist sowohl eine einmalige Einrichtungs- bzw. Erstellungsgebühr, als auch eine Vergütung für die Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit des vorgenannten Werbemittels im Internet zu entrichten. Für jede Vertragsverlängerung gem. Ziffer 8.1 ist die aufrechterhaltene Erreichbarkeit des Werbemittels im Internet während des Verlängerungszeitraums zusätzlich zu vergüten.

9.2 In Rechnung gestellte Vergütungen sind sofort nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

9.3 Eine Aufrechnung gegen Vergütungsforderungen von Ad2.0 Internet GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Abnahme

10.1 Sofern die Parteien einen Werkvertrag schließen, bedarf es einer Abnahme der jeweiligen Werkleistung. Eine geschuldete Werkleistung ist mit der Abnahme abgeschlossen. Bei Werkleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen.

10.2 Die Abnahme hat unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung des Werkes zur Prüfung schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail, Fax) zu erfolgen. Ein Werk ist abzunehmen, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt worden ist. Eine Abnahme darf insbesondere nicht aus geschmacklichen Gründen oder sonst wie unbegründet verweigert werden.

10.3 Falls der Kunde nicht innerhalb der in Ziffer 10.2 aufgeführten Abnahmefrist seine Abnahme erklärt, gilt das Werk als vorbehaltlos und rügelos abgenommen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde das Werk produktiv nutzt. Eine produktive Nutzung liegt vor, wenn das Werk Nutzern (z.B. externen Dritten) zugänglich gemacht wird.

10.4 Die Ad2.0 Internet GmbH ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, sofern es sich um abtrennbare Leistungsteile handelt.

  1. Leistungsstörung

11.1 Qualitätsanforderungen der geschuldeten Leistung oder des geschuldeten Werkes, die der subjektiven Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, gestalterische Anordnung, Bildauswahl und Formulierungen begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

11.2 Sofern die Parteien einen Werkvertrag schließen, stehen dem Kunden die nachfolgenden Mängelrechte aus Ziffern 11.3-11.5 zu.

11.3 Der Kunde wird der Ad2.0 Internet GmbH etwaige Mängel des geschuldeten Werkes unverzüglich und in nachvollziehbarer Form unter Angabe sämtlicher dem Kunden bekannter, für die Mängelbeseitigung zweckdienlicher Informationen mitteilen. Der Kunde übernimmt insoweit eine Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

11.4 Ist das von der Ad2.0 Internet GmbH geschuldete Werk mangelhaft, wird die Ad2.0 Internet GmbH nach schriftlicher Aufforderung binnen angemessener Frist die Leistungen nach Wahl der Ad2.0 Internet GmbH nachbessern oder erneut erbringen. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Ein endgültiges Fehlschlagen liegt vor, wenn der gleiche Mangel trotz zweimaliger Mängelbeseitigungsversuche nicht behoben werden kann oder von der Ad2.0 Internet GmbH unberechtigt verweigert wird.

11.5 Eine Gewährleistung ist jedoch in den Fällen einer unsachgemäßen Nutzung oder Modifizierung des Werkes durch den Kunden bzw. deren Partner und/oder Lizenznehmer ausgeschlossen.

11.6 Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme (siehe Ziffer 10).

  1. Haftung

12.1 Eine Haftung der Ad2.0 Internet GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden

  • a) durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise oder
  • b) durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Ad2.0 Internet GmbH verursacht worden ist.

12.2 Haftet Ad2.0 Internet GmbH gemäß Ziffer 12.1a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Ad2.0 Internet GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der Ad2.0 Internet GmbH verursacht werden, die nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen der Ad2.0 Internet GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

12.3 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Ad2.0 Internet GmbH.

12.5 Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die Sphäre der Ad2.0 Internet GmbH eingreift, Leistungen der Ad2.0 Internet GmbH wie auch immer modifiziert, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben. Das Gleiche gilt für Schäden, die aus fehlerhaften Daten oder Beistellungen des Kunden erwachsen.

12.6 Die Ad2.0 Internet GmbH haftet maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung.

  1. Datenschutz

Der Kunde wird auf die Datenschutzerklärung der Ad2.0 Internet GmbH hingewiesen. Diese Erklärung zum Datenschutz gilt für alle Dienste, Leistungen und Internetauftritte der Ad2.0 Internet GmbH.

  1. Referenzwerbung

14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Ad2.0 Internet GmbH seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den Ad2.0-Webseiten und den Ad2.0-Social-Media-Auftritten verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.

14.2 Die Ad2.0 Internet GmbH weist den Kunden darauf hin, dass ein Vertrag über Advertorials nicht das Recht beinhaltet die geschützten Marken/Logos des jeweiligen Publishers z.B. im Rahmen einer Verlinkung des Advertorials auf den Webseiten oder Social-Media-Auftritten des Kunden zu verwenden.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen und Lieferung ist der Sitz der Ad2.0 Internet GmbH.

Stand: Februar 2019

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